BEREICH FÜR VHV-MITARBEITER

Gemeinsam gut versichert


WIR FÜR SIE


Sie sind auf der Suche nach passenden Versicherungslösungen für sich selbst? Als VHV-Mitarbeiter können Sie Ihre Absicherung über die vvh abschließen. Vom Kfz- bis hin zum SHU-Bereich - wir finden das richtige Konzept für Sie. Informieren Sie sich hier über Ihre Versicherungsoptionen und profitieren Sie von den Vorteilen unserer besonderen Mitarbeiterkonditionen. 


IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK


Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung

Haftpflichtversicherung

Haft­pflichtversicherung

Hausratversicherung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Glasversicherung

Glasversicherung

Wohngebäude-versicherung

Wohngebäude-versicherung

Unfallversicherung

Unfall­ver­si­che­rung

Rechtsschutz-versicherung

Rechtsschutz-versicherung

Wir lösen auch noch alle anderen Probleme

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IHRE FRAGEN 
UNSERE ANTWORTEN


WER KANN DIE DATEN DER VERTRÄGE DER VHV-MITARBEITER EINSEHEN?

Die vvh ist und bleibt eigenständiger Ver­sicherungs­makler und kümmert sich weiterhin wie in der Vergangenheit um das Mitarbeitergeschäft der VHV. Zur Optimierung der Abläufe und Systemnutzung mit dem Ziel den Service weiter verbessern zu können, arbeiten die vvh und Securess (beide sind Ver­sicherungs­makler und Tochtergesellschaften der VHV) künftig zusammen. Das Mitarbeitergeschäft der VHV wird jedoch auch weiterhin ausschließlich durch die Kolleginnen und Kollegen der vvh bearbeitet und auch nur diese haben Zugriff auf die Daten.

WER ERHÄLT DIE MITARBEITERKONDITIONEN?

Die Konditionen können folgende Per­sonengruppen erhalten:

  • Mitarbeiter oder Pensionär der VHV-Gruppe
  • Ehepartner bzw. Partner in Lebensgemeinschaft (übereinstimmende Anschrift) des Mitarbeiters oder Pensionärs
  • Kind des Mitarbeiters oder Pensionärs

WARUM MUSS ICH MAKLERUNTERLAGEN UNTERSCHREIBEN?

Damit wir als Makler in Ihrem Interesse tätig werden können, müssen vorab die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit festgelegt werden. Dazu gehören vor allem der Maklervertrag, die Maklervollmacht und die Datenschutzerklärung.

  • Maklervertrag

Im Maklervertrag sind alle Details geregelt, die für die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen durch den Makler nötig sind.  Der Maklervertrag regelt für welche Verträge der Maker zuständig ist.

  • Maklervollmacht

Die Maklervollmacht legitimiert den Ver­sicherungs­makler, sodass dieser Ihre Interessen gegenüber von Versicherungsgesellschaften vertreten darf. Die Maklervollmacht bildet also die rechtliche Grundlage im Außenverhältnis.

  • Einwilligung Datenverarbeitung

Die Datenschutzeinwilligung ist gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zwingend erforderlich. Danach benötigen wir Ihre Zustimmung für die Speicherung und Weiterverarbeitung relevanter Daten.